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Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FeWo-zur-Lahn angegeben.


Entsprechend anderer Bereiche des Privat- und Geschäftslebens geht es auch bei der Ferienwohnungreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen und Rechtsfolgen.

Die vom Gast fernmündlich, schriftlich oder elektronisch veranlasste und vom Vermieter angenommene Ferienwohnungreservierung bewirkt zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Beherbergungsvertrag, der von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.

Der Bezug der Ferienwohnung kann ab 15:00 Uhr erfolgen.

Der vollständige Reisepreis (abzgl. evtl. gezahlter Anzahlung) ist am Anreisetag zu zahlen.

Die Abreise bitten wir bis 10:00 Uhr einzuplanen.

Nach dem Gesetz und ständiger Rechtssprechung beinhaltet der Beherbergungsvertrag unter anderem folgende Regelungen:

1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Reservierung der Ferienwohnung vom Beherbergungsbetrieb bestätigt ist.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast das reservierte Zimmer bzw. Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfals hat er dem Gast Schadensersatz zu leisten.

3. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis (abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen) für die Vertragsdauer zu zahlen. Als Stornokosten sind bei Ferienwohnungen üblicherweise bis 85 % des regulären Preises zu zahlen.
Nachstehend ergibt sich folgende Staffelung:

bis 21 Tage vor Ankunft 55 % des Gesamtmietpreises
bis 7 Tage vor Ankunft 80 % des Gesamtmietpreisess
ab 7 Tage vor Ankunft 85 % des Gesamtmietpreises.

4. Dem Gast wird zu seiner eigenen Sicherheit empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung (Kostenvergleich im Internet) abzuschliessen.




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